Untersuchungs-Auftrag für den DNA-Fingerprint

Der DNA-Fingerprint ist eine Voraussetzung für die Ankörung. Es gibt zwei Möglichkeiten der Probennahme:
1. Ein DWZRV-Zuchtwart oder einem Mitglied der Körkommission nimmt eine Probe der Backenschleimhaut und schickt diese an das Labor
2. Ein Tierarzt nimmt – bei gleichzeitiger Prüfung der Identität – eine Blutprobe oder einen Probe der Backenschleimhaut des Hundes, und schickt die Blutprobe oder den Tupfer zusammen mit untenstehendem Formular an das Labor.

Hier können Sie den Untersuchungs-Auftrag für den DNA-Fingerprint herunterladen (PDF) ...