Wofür werden sie gebraucht, und wie erhält man sie?
Einfach gesagt – das sind Anwartschaften für Championate
und werden für die Zuerkennung der entsprechenden Champion-Titel gebraucht.

CACL = Certificat d'Aptitude au Championat des Courses de Lévriers
Anwartschaft für den Titel VDH Rennchampion
Das CACL kann vergeben werden bei Nationalen Windhundrennen, bei welchem Rennen die Vergabe des CACL möglich ist wird vom VDH festgelegt.
Je Rasse und Geschlecht kann ein CACL vergeben werden, wenn mindestens sechs Hunde jeden Geschlechts am Start sind. Sollten Rüden und Hündinnen gemischt laufen und mindestens sechs Hunde am Start sein, kann ein CACL für die Rasse vergeben werden.
Voraussetzung für die Vergabe des CACL ist der Nachweis einer V-Bewertung bei Abgabe der Meldung.
Zwischen dem ersten und vierten CACL muss ein Zeitraum von mehr als zwölf Monaten liegen.
Ein Hund, der vier CACL errungen hat, kann auf Antrag des Eigentümers an den VDH, den Titel VDH-Renn-Champion und damit auch das Zertifikat für die Meldeberechtigung in der Gebrauchshundklasse erhalten.
Dieser Antrag muss innerhalb von 8 Wochen nach Erfüllung der Bedingungen beim VDH gestellt werden, ansonsten verfällt die Berechtigung zur Erlangung des Titels
weitere ausführliche Angaben – finden Sie hier oder www.vdh.de

CACC = Certificat d'Aptitude au Championat des Courses de Coursing
Anwartschaft für den Titel Coursingchampion DWZRV
das CACC kann bei allen vom DWZRV veranstalteten Leistungscoursings vergeben werden.
Pro Rasse und Geschlecht kann das CACC vergeben werden, wenn pro Rasse und Geschlecht mindestens drei Hunde der Rasse am Start sind. Gemischt kann das CACC vergeben werden, wenn mindestens zwei Hunde am Start sind.
Voraussetzung für die Vergabe des CACC und des Reserve-CACC ist der Nachweis einer V-Bewertung aus einer Erwachsenen-Klasse (d.h. ab Zwischenklasse) bei Abgabe der Meldung. Die Wertnote muss im Hundepass eingetragen und bestätigt sein.
Der bestplatzierte Hund beim Leistungscoursing, der mindestens 80% der maximal möglichen Punktzahl erreicht, und bei der Meldung den Nachweis der Formwertnote erbracht hat, erhält ein CACC.
Der zweitplatzierte Hund erhält ein Reserve CACC, wenn er ebenfalls mindestens 80% der maximal möglichen Punktzahl erreicht hat.
Hat der erstplatzierte Hund bereits drei CACC erhalten und die Wartefrist noch nicht erfüllt oder ist er bereits Coursingchampion, so rückt der Reserve CACC Hund automatisch auf.
Für einen Hund, der vier CACC (DWZRV) in einem Zeitraum von mehr als 12 Monaten erworben hat, kann der Eigentümer die Zuerkennung des Titels beim DWZRV beantragen.
weitere ausführliche Angaben – finden Sie hier

CACIL = Certificat d'Aptitude au Championat International des Courses de Lévriers
Anwartschaft für den Titel „Champion International de Course“ (Int. Renn-/Coursing-Champion)
das CACIL kann vergeben werden bei internationalen Windhundrennen oder internationalen Coursings, bei welchem Rennen/Coursing die Vergabe des CACIL möglich ist wird von der FCI festgelegt.
Keine CACIL-Vergabe an die Mediterranen Rassen, und für die Bestätigung des CACIL durch die FCI ist eine vollständige Ahnentafel (mit den vorgeschriebenen 3 Generationen) erforderlich.
Je Rasse und Geschlecht kann ein CACIL vergeben werden, wenn mindestens sechs Hunde jeden Geschlechts am Start sind. Sollten Rüden und Hündinnen gemischt laufen und mindestens sechs Hunde am Start sein kann das CACIL für die Rasse vergeben werden.
In Ländern in denen bei Rennen eine Klasseneinteilung für bestimmte Rassen besteht, wie in Deutschland für Afghanische Windhunde, Italienische Windspiele und Whippet, kommen die Grund- oder B- Klasse, sowie die Nationale Klasse für Whippet Sprinter und Italienische Windspiele, für eine Vergabe des CACIL / Res. CACIL NICHT in Frage. Im Rennbereich wird CACIL und Res. CACIL bei den Rassen Afghanischer Windhund und Whippet in Deutschland ausschließlich in der A-Klasse vergeben.
Ein Windhund muss, bevor er das erste CACIL erreichen kann, eine Zuchtschaubewertung von mindestens „sehr gut“, erworben auf einer internationalen CACIB-Zuchtschau, erhalten haben (FCI Reglement 5.5) Diese Bewertung muss zusammen mit der Anmeldung zu einem CACIL-Rennen oder Coursing in Kopie abgegeben werden. Nur Windhunde die diese Bedingung nachgewiesen haben können für das CACIL / Res. CACIL vorgeschlagen werden.
Notwendig für die Vergabe des CACIL und des Res. CACIL ist bei Rennen die Teilnahme am Finale.
Beim Coursing kann ein CACIL an einen Windhund vergeben werden, wenn er mindestens 2/3 der möglichen Punkte erhält.
Der Titel eines „Champion International de Course“ wird bestätigt, sofern ein Windhund folgende Voraussetzungen erfüllt:
Im Alter von mindestens 15 Monaten muss ein Windhund wenigstens zwei „certificats d`aptitude au championnat international de lévriers“ (CACIL) in zwei verschiedenen Ländern durch Siege oder entsprechende Platzierungen bei zwei unter der Hoheit der FCI durchgeführten Lure Coursings bzw. Bahnrennen erhalten haben.
Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft (CACIL) muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 1 Jahr und 1Tag liegen. Ausserdem muss er unter zwei verschiedenen Richtern bei zwei internationalen, von der FCI geschützten Ausstellungen, zweimal entweder in der Jugendklasse über 15 Monate oder in der Zwischen- der Offenen, der Gebrauchshunde- bzw Champion Klasse die Note „SEHR GUT“ erhalten haben.
weitere ausführliche Angaben – finden Sie hier oder www.fci.be