Vor dem ersten Zuchteinsatz ist eine Ankörung erforderlich, bei Hündinnen vor dem ersten Belegen, bei Rüden vor dem ersten Deckakt. Für die Ankörung muss der Windhund mindestens 15 Monate alt sein.
1. zwei Zuchtschau-Wertnoten, mindestens sehr gut, von zwei DWZRV-Richtern, erworben auf Zuchtschauen im DWZRV-Bereich
2. Hundepass (bei der GS anfordern, Kosten = 15,— € + MWST + Versandkosten, Kopie der Ahnentafel beifügen)
3. ab dem Alter von 15 Monaten Eintrag des Zahnstatus im Hundepass durch DWZRV-Richter
4. ab dem Alter von 15 Monaten Eintrag Körmaß im Hundepass durch DWZRV-Richter
5. DNA-Fingerprint (Kosten 40,— € + MWST + Versandkosten, und Ihre Tierarztkosten)
fordern Sie dafür bei der Geschäftsstelle das entsprechende Formular an, damit gehen Sie zu Ihrem Tierarzt, er nimmt eine Blutprobe von Ihrem Hund und schickt diese an das Labor
oder
fordern sie bei Ihrem Landeszuchtwart das Speicheltest-Set und das entsprechende Formular an, gehen Sie damit zu Ihrem Tierarzt, er macht den Speicheltest und schickt diesen an das Labor
oder
lassen Sie den Speicheltest (nach vorheriger Absprache) gleich vom Landeszuchtwart vornehmen.
Hundepass, Kopien der Zuchtschau-Wertnoten und Kopie des DNA-Formulars schicken Sie dann an das Zuchtbuchamt, dort wird die Ankörung im Hundepass eingetragen.
Bei einigen Rassen bestehen Sonderregelungen:
Afghanischen Windhunde nur Wertnoten ab offene Klasse
Jeder Sloughi benötigt für die Ankörung zusätzlich den Nachweis, dass er frei von genetisch bedingter PRA (homocygot positiv) ist, also dem Typ A oder B zugehörig ist. Dieser Nachweis ist durch einen molekulargenetischen Test zu führen
Für Irish Wolfhound besteht Röntgenpflicht bezüglich HD (Hüftgelenksdysplasie) für die Ankörung. Vom vollendeten 15. Lebensmonat an kann diese Untersuchung durchgeführt werden. Eine Ankörung erfolgt beim Typ AO (HD frei) und Typ B (HD Verdacht). Bei Typ C (HD leicht), Typ D (HD mittel) und Typ E (HD schwer) wird eine Ankörung des Hundes ausgeschlossen.
Dafür müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein, und in Kopie dem ZBA nachgewiesen werden.
a) Schönheit: Ein CAC oder CACIB; oder zwei Res. CAC; oder vier platzierte Vorzüglich
b) Leistung: Drei Rennen oder drei Coursings innerhalb der ersten 66% beenden; oder die LU vorweisen