Ein DNA-Fingerprint wird gebraucht für die Ankörung,
oder wenn Sie den Hund zur Phänotyp-Beurteilung vorstellen, damit er in das DWZB oder DWZB-Register eingetragen werden kann
oder für die Welpen eines Wurfes der nicht nach den Regeln des DWZRV gezüchtet wurde, z. Bsp. die Deckmeldung wurde mehr als 10 Tage zu spät abgegeben
ein Mindestalter für den DNA-Fingerprint ist nicht vorgegeben
Kosten für den DNA-Fingerprint = 40,— Euro, zuzüglich MWST und Versandkosten, und evtl. Tierarztkosten
fordern Sie bei der Geschäftsstelle das Formular für den DNA-Fingerprint an,
damit gehen Sie zu Ihrem Tierarzt, er nimmt eine Blutprobe von Ihrem Hund und schickt diese an das auf dem Formular angegebene Institut
oder
fordern sie bei Ihrem Landeszuchtwart das Speicheltest-Set und das entsprechende Formular an, gehen Sie damit zu Ihrem Tierarzt, er macht den Speicheltest und schickt diesen an das Institut
oder
lassen Sie den Speicheltest (nach vorheriger Absprache) gleich vom Landeszuchtwart oder einem Zuchtwart vornehmen.
Das Institut schickt nach der Auswertung der Blutprobe/Speichelprobe das Ergebnis an die Zuchtleitung.
Sie erhalten dann von der Geschäftsstelle eine Rechnung (bitte überweisen Sie die Gebühr für den DNA-Fingerprint nur, wenn sie keinem Bankeinzug zugestimmt haben)
Das Original des DNA-Fingerprints erhalten Sie sofort nach Bezahlung der Gebühr von der Geschäftsstelle.