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Windhundsportzulassung - Kurzfassung

Afghanische Windhunde brauchen eine Windhundsportzulassung für die Teilnahme bei Rennen oder Coursings.
Die Bedingungen müssen vor Erteilung der Renn-/Coursing-Lizenz erfüllt werden, die Windhundsportzulassung
wird in die Lizenzkarte eingetragen.

Möglichkeiten für die Windhundsportzulassung
1. Der Hund ist gültig angekört,
oder
2. der Hund ist auf einer DWZRV-Veranstaltung in der offenen Klasse von einem DWZRV-Richter mindestens einmal mit “vorzüglich” bewertet worden,
oder
3. der Hund ist auf einer DWZRV-Veranstaltung von unterschiedlichen DWZRV-Richtern mindestens zweimal in der Offenen Klasse oder Zwischenklasse ab 18 Monate mit “sehr gut” bewertet worden,
oder
4. der Hund ist auf einer DWZRV-Veranstaltung von unterschiedlichen DWZRV-Richtern mindestens zweimal in der Jugendklasse mit “vorzüglich” bewertet worden,
oder
5. auf einer DWZRV-Veranstaltung wird dem mindestens 18 Monate alten Hund von einem Richtergremium -bestehend aus drei DWZRV-Richtern mit Zulassung für die Rasse Afghanischer Windhund – die Windhundsportzulassung erteilt.

Die Termine für die Windhundsportzulassung finden Sie unter Veranstaltungen und im Zuchtschau-Kalender

Ausführliche Angaben zur Windhundsportzulassung – DWZRV-Windhundsportordnung / Anhang Punkt 5