Wie kommt man zu einer Renn- oder Coursinglizenz ?
- Für die Teilnahme an einem Leistungscoursing benötigt Ihr Hund eine Coursing- oder Rennlizenz.
Die gültige Rennlizenz beinhaltet gleichzeitig auch die Coursinglizenz.
- Für die Erteilung einer Renn- oder Coursinglizenz sind zuerst einmal folgende allgemeine Voraussetzungen erforderlich:
Sie selbst müssen als Hundeeigentümer Mitglied des DWZRV sein und in Deutschland wohnen.
Für den Hund muss ein Hundepass ausgestellt worden sein. Der Hundepass ist eine Art “Lebenslaufakte” des Hundes, in den Sie alle mit dem Renn- und Ausstellungswesen zusammenhängenden Ereignisse/Ergebnisse eintragen lassen können.
Nun zu den speziellen Bedingungen:
- Rennen: Es müssen zwei Sololäufe und zwei Läufe mit mindestens zwei anderen Hunden der gleichen Rasse (bei Minderrassen sind Ausnahmen zulässig) absolviert werden. Alle Läufe haben aus dem geschlossenen Startkasten mit Maulkorb und Renndecke zu erfolgen. Pro Trainingstag sind maximal zwei Läufe möglich. Es müssen als erstes die Sololäufe absolviert werden.
- Coursing: Es müssen mindestens 2 Sololäufe und 2 Läufe paarweise mit Renndecke und Maulkorb (max. zwei Läufe je Trainingstag) absolviert werden. Es müssen als erstes die Sololäufe absolviert werden.
- Für die Trainingsläufe gelten die Bedingungen des Mindest- und Höchstalters sinngemäß aus Ziffer 5.3 und 5.4. der WSO (Bei großen Rassen: 18 Monate, bei Cirneco dell'Etna, Podengo Portugues Pequeno und Medio, Whippets; Ital. Windspiel: 15 Monate.) Das Mindestalter kann um maximal 3 Monate gesenkt werden.
- Wird ein Trainingslauf infolge Fehlverhaltens des Lizenzhundes nicht anerkannt, sind alle bis dahin erfolgten Läufe nichtig.
- Im Lizenzlauf mit Partnern muss der Lizenzhund überholen oder überholt werden oder eine zeitlang Kopf an Kopf laufen. Sollte der Lizenzhund zu schnell oder zu langsam sein, so darf in Ausnahmefällen ein Mitläufer außerhalb des Startkastens aus der Hand vor oder nachgestartet werden, damit ein Überholvorgang stattfindet.
- Im Feld Kommentar muss der abnehmende Bahnbeobachter, Schiedsrichter oder Coursingrichter den Ablauf des Laufes und das Verhalten des Lizenzhundes beschreiben der Eintrag:.“ Lauf gemäß Sportordnung in Ordnung“ reicht nicht aus. Besser wäre z.B. “Sicherer Lauf. – Hat überholt und wurde überholt. – Über einen längeren Zeitraum Kopf an Kopf gelaufen………..“usw.
- Die Lizenzläufe sind vom abnehmenden Bahnbeobachter, Schiedsrichter oder Coursingrichter zu unterschreiben, (Name in Druckbuchstaben leserlich zur Unterschrift setzen) mit dem Sportvereinsstempel abzustempeln.
- Lizenzläufe dürfen nur in Trainingskarten eingetragen werden, wenn die Identität des Hundes überprüft wurde. Dieses ist durch den abnehmenden Bahnbeobachter, Schiedsrichter oder Coursingrichter zu prüfen.
- Lizenzläufe für die Rennlizenz dürfen durch Bahnbeobachter oder Schiedsrichter abgenommen werden.
- Lizenzläufe für die Coursinglizenz können durch Coursingrichter , wenn kein Coursingrichter zur Verfügung steht, auch durch Bahnbeobachter oder Schiedsrichter abgenommen werden.
- Lizenzläufe im Ausland müssen vorab durch den Vorsitzenden der Sportkommission genehmigt werden.
- Für Afghanische Windhunde wird die Lizenzkarte nur erteilt, wenn für den entsprechenden Hund die Windhundsportzulassung nachgewiesen ist.
- Für Afghanische Windhund ist eine Eintragung der gelaufenen Zeit, zur Einteilung in die entsprechende Klasse (A oder B-Klasse) für Rennlizenzen zwingend erforderlich.
- Afghanische Windhunde müssen vor der Erteilung der Renn- oder Coursinglizenz eine Sportzulassung nachweisen:
entweder der Hund ist angekört
oder er wurde in einer Erwachsenen-Klasse von einem DWZRV-Richter einmal mit “vorzüglich” bewertet
oder er wurde in einer Erwachsenen-Klasse (ab dem Alter von 18 Monaten) von zwei verschiedenen DWZRV-Richtern zweimal mit “sehr gut” bewertet
oder er wurde in der Jugendklasse von zwei verschiedenen DWZRV-Richtern zweimal mit “vorzüglich” bewertet
oder dem mindestens 18 Monate alten Afghanischen Windhund wurde von einem Richtergremium – bestehend aus drei für die Rasse Afghanische Windhunde zugelassenen DWZRV-Richtern – die Sportzulassung erteilt.
Whippets und ital. Windspiele müssen vor der Erteilung der Renn- oder Coursinglizenz eine Renngrößenmessung nachweisen.
- Die Lizenzläufe werden auf der Trainingskarte (erhältlich beider Geschäftsstelle des DWZRV) eingetragen.
Die erfolgreiche Teilnahme ist von einem lizenzierten Feldbeobachter oder Coursingrichter auf der Trainingskarte zu bestätigen.
- Sind alle Lizenzläufe absolviert, senden Sie die Trainingskarte im Original an den Vorsitzenden der DWZRV-Sportkommission, der für die Ausstellung der Lizenz Sorge trägt. Die Renn- oder Coursinglizenz ist kostenlos.
- Zur Verlängerung der Gültigkeit der Lizenzkarten für die neue Saison jeweils ab 01.01. des Jahres senden Sie diese bitte an die Geschäftsstelle
Genaue Angaben – siehe DWZRV-Windhundsportordnung