zurück ...

Ausbildung zum Bahnbeobachter ?

Bahnbeobachter(innen) haben ein verantwortungsvolles Amt. Sie müssen in Sekunden alle außergewöhnlichen Vorgänge erkennen, die sich in ihrem Beobachtungsbereich ereignen, und diese dem amtierenden Schiedsgericht melden. Von der Güte und Exaktheit der Meldung hängt das Urteil des Schiedsgerichts wesentlich ab.

Verbindliche Richtlinie für die Ausbildung zum Bahnbeobachter

  1. Grundvoraussetzung ist Zuverlässigkeit, eine vorbildliche, von den Mitgliedern anerkannte Haltung und persönliche Unabhängigkeit.
  2. Der Bewerber muss mindestens 18 Monate Mitglied im DWZRV sein.
  3. Die Bewerbung zur Ausbildung zum Bahnbeobachter ist der Kommission für den Windhundsport im DWZRV formlos mitzuteilen
  4. Es besteht kein Anspruch auf Ausbildung zum Bahnbeobachter.
  5. Er bearbeitet eine schriftliche Vorprüfung. Wurde die Vorprüfung nicht bestanden, kann der Bewerber sie frühestens nach Ablauf von 6 Monaten und spätestens 12 Monate nach Zustellung des Ergebnisses wiederholen. Eine solche Wiederholung ist nur einmal möglich.
  6. Nach bestanderer Vorprüfung erhält der Bewerber eine Anwärterkarte.
  7. Er leistet mindestens vier Anwartschaften bei Windhundrennen im DWZRV bei denen der Bahnbeobachteranwärter von einem erfahrenen, lizenzierten Bahnbeobachter ausgebildet wird. Über die Anwartschaften fertigen die jeweiligen Ausbildungs-Bahnbeobachter detaillierte Anwartschaftsberichte. Die Berichte schickt der Rennleiter unmittelbar an den Vorsitzenden der Sportkommission.
  8. Nach der Absolvierung der Anwartschaften entscheidet die Sportkommission über die Zulassung zur Prüfung oder weitere Anwartschaften.
  9. Die praktische Prüfung wird von einem Mitglied der Sportkommission oder von einem von der Sportkommission bestimmten Schiedsrichter abgenommen. Die Prüfung ist bei einem Windhundrennen im DWZRV Bereich abzunehmen. Sie umfasst alle Themenbereiche eines Windhundrennens. Über die praktische Prüfung ist vom abnehmenden Schiedsrichter ein detaillierter Prüfungsbericht zu fertigen und unmittelbar an den Vorsitzenden der Sportkommission zu schicken. Die Sportkommission entscheidet mehrheitlich über das Ergebnis der Prüfung, oder über die weitere Ausbildung des Bewerbers. Wurde die praktische Prüfung nicht bestanden, kann der Anwärter sie frühestens nach Ablauf von 6 Monaten und spätestens 12 Monate nach Zustellung des Ergebnisses wiederholen. Eine solche Wiederholung ist nur einmal möglich.
  10. Die Sportkommission entscheidet mehrheitlich über das Ergebnis der Prüfung, oder über die weitere Ausbildung des Bewerbers.
  11. Gegen die Entscheidung der Prüfer besteht kein Einspruchsrecht.
  12. Die Sportkommission schlägt im Namen des DWZRV den Bahnbeobachteranwärter zur Lizenzierung beim VDH vor.
  13. Die Ausbildung zum Bahnbeobachter muss in 12 Monaten abgeschlossen sein. Auf Antrag kann die Kommission für den Windhundsport die Ausbildungszeit verlängern.