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VDH-Schönheits-Championate

Deutscher Champion (VDH)

Der Titel ist eintragungsfähig und berechtigt zur Meldung in der Championklasse.

Vergabebestimmungen
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Offenen-, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen – Mindestalter 15 Monate -. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters.
Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden.
Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war.
Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:
Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen errungen worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein.
Die Anwartschaften auf der VDH-Bundessieger-Zuchtschau und auf der VDH-Europasieger-Zuchtschau (sowie einmalig auf der VDH-Jahrhundert-Siegerschau 2006) zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt – für den Fall, dass am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war).
Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden.
Eine volle Ahnenreihe wird nicht verlangt.
Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Zuchtschauen im In- und Ausland.

Übergangsregelung:
Wenn mindestens eine Anwartschaft vor dem 01.09.2004 errungen wurde, gelten die über viele Jahre gültigen alten Bestimmungen für die Verleihung des Titels (vier Anwartschaften, davon mindestens zwei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen). In diesem Fall würden dann evtl. ab dem 01.09.2004 errungene Anwartschaften auf der Bundessieger-Zuchtschau oder VDH-Europasieger-Zuchtschau nur einfach gewertet und dort errungene Reserve-Anwartschaften überhaupt nicht.

Zuerkennung des Titels „Deutscher Champion (VDH)“:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.
Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:
Fünf Original-Anwartschaftskarten bzw. ab 01.01.2005 Kopie des einheitlichen Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen (Bedingungen siehe Titel!)
Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung
Gebühr 35,00 Euro
Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)

Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.

Gebühren:
Bestätigung Titel mit Urkunde 35,00 Euro
Überprüfung / Bestätigung einer Res.-Anwartschaft 10,00 Euro

gültig ab 1. März 2006 – siehe auch www.vdh.de

Deutscher Jugend-Champion (VDH)

Der Titel ist eintragungsfähig, berechtigt aber nicht zur Meldung in der Championklasse.

Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Jugendklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote (d.h. bei Windhunden = vorzüglich) –
Mindestalter 9 Monate.
Für den zweitplazierten Rüden und für die zweitplazierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote wird die Reserve-Anwartschaft vergeben. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels “Deutscher Jugend-Champion (VDH)” war.
Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:
Der Titel “Deutscher Jugend-Champion (VDH)” wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel “Deutscher Jugend-Champion (VDH)” vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.

Zuerkennung des Titels „DeutscherJugend-Champion (VDH)“:
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden
Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!)
Kopie der Ahnentafel
Gebühr 20,- €
Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.

gültig ab 1. März 2006 – siehe auch www.vdh.de

Deutscher Veteranen-Champion (VDH)

Der Titel ist eintragungsfähig, berechtigt aber nicht zur Meldung in der Championklasse.

Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Veteranenklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin – Mindestalter 8 Jahre. Für den zweitplazierten Rüden und für die zweitplazierte Hündin wird die Reserve-Anwartschaft vergeben. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels “Deutscher Veteranen-Champion (VDH)” war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:
Der Titel “Deutscher Veteranen-Champion (VDH)” wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel “Deutscher Veteranen-Champion (VDH)” vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.

Zuerkennung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“
Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden
Kopien der drei Richterberichte bzw. ab 01.01.2005 Kopien des einheitlichen Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen (Bedingungen siehe Titel!)
Kopie der Ahnentafel
Gebühr 20,- €
Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)
Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.

gültig ab 1. März 2006 – siehe auch www.vdh.de