zurück ...

"Champion International de Course" - CACIL Bestimmungen

1. Rassen

Diese Bedingungen gelten für die Windhundrassen der FCI in Gruppe 10 für welche die Rennen / Coursings unter der Schirmherrschaft der FCI veranstaltet werden.

2. Veranstaltungen

Dieses Reglement gilt für internationale Rennen und Coursings in denen das CACIL vergeben wird, die von der jeweiligen nationalen kynologischen Organisation angemeldet und von der FCI Windhundrennkommission angenommen werden.

h2.3. Mindestpunktzahl beim Coursing

Ein CACIL kann nur an einen Windhund vergeben werden, der mindestens 2/3 der möglichen Punkte erhält.

4. Vergabe des Titels

Der Titel eines “Champion International de Course” wird bestätigt, sofern ein Windhund folgende Voraussetzungen erfüllt:
Im Alter von mindestens 15 Monaten muss ein Windhund wenigstens zwei „certificats d`aptitude au championnat international de lévriers“ * in *zwei verschiedenen Ländern durch Siege oder entsprechende Platzierungen bei zwei unter der Hoheit der FCI durchgeführten Lure Coursings bzw. Bahnrennen erhalten haben.
Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft (CACIL) muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 1 Jahr und 1Tag liegen.

5. Zuchtschauanforderungen

Ein Windhund muss unter zwei verschiedenen Richtern bei zwei internationalen, von der FCI geschützten Ausstellungen, zweimal entweder in der Jugendklasse über 15 Monate oder in der Zwischen- der Offenen, der Gebrauchshunde- bzw Champion Klasse die Note SEHR GUT” erhalten haben.
Wenigstens eine dieser Formwertnoten die zur Zuerkennung für den Titel „Champion international de course” verwendet werden soll muss vor der ersten Anwartschaft auf das “certificat d’aptitude au championnat international de lévriers” (CACIL) erreicht werden.
Ein Nachweis dass diese Forderung erfüllt wurde, ist der Meldung zum Rennen bzw. Coursing beizufügen.
Sofern dieser Nachweis nicht erbracht wird, können diese Hunde nicht um das CACIL konkurrieren.

6. Reserve CACIL

Für das „Championat International de lévriers“ kann ein Reserve-CACIL Gültigkeit erlangen, wenn das CACIL einem Hund verliehen wurde, der diesen Titel bereits besitzt oder dieser Hund die Vorgaben unter Punkt 5 und/oder 8 nicht erfüllt.

7. Starterzahlen

1. Sind pro Rasse und Geschlecht mindestens sechs Hunde am Start so kann ein CACIL für Rüden und Hündinnen getrennt vergeben werden.
2. Sind bei einem Geschlecht weniger als sechs Hunde am Start, so laufen Rüden und Hündinnen gemischt und es wird für diese Rasse nur ein CACIL vergeben.
3. Sind bei einer Rasse weniger als sechs Hunde am Start, so wird das CACIL nicht vergeben.

8. Nicht vollständige Ahnentafel

Für einen Hund dessen Ursprung unbekannt oder dessen Ahnentafel unvollständig ist, ist eine Homologierung des CACIL – wie vom Richter vorgeschlagen – nicht möglich.

9. Bestimmungen CACIL und Res. CACIL

Der Vorschlag für das CACIL und das Res. CACIL erfolgt seitens der Richter ohne Überprüfung ob die Bedingungen hinsichtlich Eintragung in ein anerkanntes Stammbuch und/oder Vollständigkeit der Ahnentafel erfüllt sind.
Die Richter können für ein Reserve-CACIL den hinter dem Sieger bestplatzierten Hund vorschlagen, jedoch nur unter der Bedingung, dass er dieselben Voraussetzungen wie in 5.5 gefordert erfüllt, denen der vorgeschlagene CACIL-Hund entspricht.

10. Vorschlag für das Championat

Die Vorschläge für das CACIL werden dem Sekretariat der FCI über den zuständigen kynologischen Landesverband zugeleitet.

11. Vergabe des Championats

Der Vorstand der FCI prüft ob die vorschriftsmäßigen Bedingungen erfüllt sind. Bei einem positiven Ergebnis homologiert er den Vorschlag der Richter. Ist das Ergebnis negativ, wird die Auszeichnung nicht zuerkannt.

12. Endgültige Titel

Der endgültige Titel, « Champion International de Course » wird von der FCI zuerkannt.

N.S.:
Der Titel ist eintragungsfähig (in die Ahnentafel). Er berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse bei Zuchtschauen, und dem Namen des Hundes darf nicht “Ch.” vorangestellt werden.

Alle Angaben ohne Gewähr